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Bundesminister Johannes Rauch: Neue Covid-Maßnahmen schaffen Klarheit und Sicherheit bis zum Sommer

Grüner Pass für dreifach Geimpfte wird auf 12 Monate verlängert – 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit 16. April in Kraft und gilt bis 08. Juli

Wien (OTS/BMSGPK) – Klarheit und Sicherheit für die kommenden Monate: Das ist das Ziel der neuen Covid-Maßnahmenverordnung. Sie bringt eine Rückkehr zu jenen Maßnahmen, die die Menschen bereits gut kennen: Maskenpflicht in jenen Bereichen, die alle Menschen unbedingt aufsuchen müssen, etwa in Supermärkten, Apotheken, bei Ärzt:innen und im öffentlichen Verkehr. Gleichzeitig wird der Grüne Pass für dreifach Geimpfte auf zwölf Monate verlängert. „Wer dreimal geimpft ist, kann unbeschwert in den Urlaub fahren!“, sagte Bundesminister Johannes Rauch bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.****

Das Ausklingen der Omikronwelle bringt eine Entspannung für die Pandemiebewältigung mit sich. Nicht nur die Infektionszahlen gehen deutlich zurück, sondern auch die Zahl der COVID-19-Patient:innen in den Krankenhäusern. Diese Zahlen werden allen Prognosen zu Folge auch in den nächsten Tagen und Wochen deutlich sinken. Diese Entwicklungen erlauben eine Rücknahme der aktuellen Maßnahmen – dort, wo es sinnvoll und vertretbar ist.

Ab 16. April 2022 treten daher folgende Lockerungen in Kraft:

  • Grüner Pass: Die Gültigkeitsdauer der Grundimmunisierung (3 Impfungen oder Genesung und 2 Impfungen) wird von 9 auf 12 Monate (365 Tage) verlängert.
  • Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Innenräumen wird aufgehoben. Es gilt aber weiterhin die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es nur mehr in folgenden Bereichen:
    • In besonders schutzwürdigen Bereichen wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Bereichen
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen
    • In den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
  • Die 3G-Regel in der Nachtgastronomie und bei großen Veranstaltungen wird aufgehoben. In besonders schutzwürdigen Bereichen – wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Bereichen – gilt weiterhin die 3G-Pflicht für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen.

„Als Gesundheitsminister setze ich mich für klare, einfache und verständliche Maßnahmen ein. Dazu gehört auch, dass Maßnahmen immer nur so lange gelten, wie unbedingt notwendig. Jetzt, wo sich die Situation deutlich entspannt hat, ist daher auch der richtige Zeitpunkt, die aktuellen Maßnahmen schrittweise zu lockern. In besonders schutzbedürftigen Bereiche bleiben natürlich auch weiterhin Maßnahmen erhalten. Diesen Weg haben uns eine Vielzahl von Expert:innen bestätigt. Wir kehren jetzt daher zurück zu den Maßnahmen, die die Menschen bereits gut kennen. Die Gültigkeit der neuen Verordnung bis bis zum allgemeinen Beginn der Sommerferien im Juli schafft zudem endlich Klarheit und Planungssicherheit über einen längeren Zeitraum. Das ständige Hin und Her bei den Maßnahmen können wir heute endlich beenden“, betont Bundesminister Johannes Rauch.

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